Der Geschäftsvertrag regelt Preise und kommerzielle Bedingungen. Eine Qualitätsvereinbarung sollte die operativen Aufgaben für beide Teams verständlich festhalten. Nutzen Sie eine Matrix mit Tätigkeit, verantwortlicher Partei, Mitwirkung, Nachweis und Eskalationskontakt. Eine allgemeine Compliance-Zusage ersetzt keine klare Übergabe.
Fragen für Ihren Schweizer Partner
Besprechen Sie mit dem vorgesehenen Partner eine normale und eine problematische Charge. Wer erhält Dokumente, prüft die Vollständigkeit, behandelt Temperaturabweichungen, entscheidet über Abweichungen und kontaktiert den Produktinhaber? Klären Sie den Transfer von Reklamationen, Sicherheitsinformationen und möglichen Rückrufen sowie Dokumentenzugriff und Änderungsmeldungen.
- Dokumente und Entscheidungen vor der ersten Lieferung auflisten.
- Verantwortung für Abweichungen, Reklamationen, Retouren und Rückrufe zuordnen.
- Kontakte, Stellvertretungen und Eskalationen dokumentieren.
- Änderungskontrolle, Unterauftragnehmer und Aktenzugriff vereinbaren.
Dieses unabhängige Angebot hilft Pharmaunternehmen, Fragen an entsprechend qualifizierte Anbieter vorzubereiten. Es ist weder Behörde noch Bewilligungsinhaber und ersetzt keine produktspezifische regulatorische Beratung. Amtliche Publikationen und geltendes Recht sind massgebend. Zulassungsergebnisse, Anbieterverfügbarkeit, Preise und Abschlussfristen werden nicht garantiert.
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